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Dez

Verwirrung um GoBD, Gdpdu und Anforderungen an Kassen ab 01.01.2017

Wir möchten unseren Kunden verlässliche Informationen über die Anforderungen gemäss GoBD an eine Handels- und Gastronomiekasse geben. Darum beziehen wir uns hier auf die Informationen von DATEV, deren Dienstleistungen wir selber nutzen, und die für die Steuerberater Informationen für deren Mandanten liefern.

Lesen Sie am besten selber die Informationen aus 1. Hand:
Ab 1.1.2017 Pflicht: Kassendaten revisionssicher archivieren
Zitat aus untenstehendem Artikel: Insbesondere müssen die Tagesendsummen und alle Einzelbewegungen (Einzelbons) täglich aufgezeichnet und in maschinell auswertbarer Form für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) archiviert werden.
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/datev-news/kassendaten-revisionssicher-archivieren/

Und auch dieser Artikel der DATEV-Webseite bietet sichere Informationen:
Ordnungsgemäße Kassenführung
https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/ordnungsmaessige-kassenbuchfuehrung/

Ich bin mir sicher, diese Informationen helfen Ihnen wirklich weiter, um zu entscheiden, ob Sie eine neue Kasse benötigen, oder ihre bisherige Kasse bereits den Anforderungen entspricht.

Unsere Kassenangebote ER920, icuisine, inventorum und Flour.io erfüllen alle Vorschriften und sind sofort lieferbar.
Natürlich können Sie an alle oben genannten Kassensysteme ein EC-cash Terminal anschließen. Das gehört zu unseren Grundanforderungen an eine moderne Kasse.

Nehmen Sie das Thema nicht auf die ‚leichte Schulter‘ denn Sie riskieren sonst, dass Ihre Buchführung für 2017 bei einer Steuerprüfung verworfen und Ihr Umsatz geschätzt wird. Glauben Sie nicht Gerüchten, dass erst 2020 diese Vorschriften gelten, fragen Sie im Zweifel Ihr Finanzamt.

Sigmar Petrick
Inhaber & Geschäftsführer iTPOS e.K.

Für Fragen erreichen Sie uns unter 0641-43901 oder unser Kontaktformular